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So erhältst du die Lizenz: Deutschland

Amtliches Verfahren

  1. Prüfung der Klasse N, E oder A wählen und den Prüfungsantrag bei der Bundesnetzagentur einreichen. Amtliches Verfahren [1]
  2. Nach bestandener Prüfung die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und die Zuteilung eines persönlichen Rufzeichens gesondert beantragen. Amtliches Verfahren [1]
Zuständige Behörde
Bundesnetzagentur
Kosten
Erstprüfung: N 68 €, E 73,50 €, A 81 €, dazu 20 € für Zulassung und Rufzeichen (88–101 € zu Beginn). Jährlich kommt der Frequenzschutzbeitrag dazu: zuletzt festgesetzt für 2023 mit 2,88 € (TKG) + 20,64 € (EMVG) = 23,52 €; der Betrag ändert sich jedes Jahr. [7] [8] [9]
Bearbeitungszeit

Amtliche Frist: Prüfungstermine werden in der Regel alle vier bis sechs Wochen angeboten; das ist kein verbindlicher Zeitraum für die gesamte Zulassung. [1]

Erfahrungsbericht einer antragstellenden Person seit 2025: Ein Münchner Teilnehmer schrieb im Oktober 2025: Prüfung an einem Samstag, das Rufzeichen kam schon am Montag oder Dienstag danach per Mail, die Zulassungsurkunde folgte kurz darauf per Post. [10]

Weitere Voraussetzungen
  • Minderjährige benötigen die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten. [1]
Nationaler Amateurfunkverband
Deutscher Amateur-Radio-Club (DARC)

CEPT und Gastfunkbetrieb

Dieses Land ist CEPT-Mitglied und setzt T/R 61-01 um. Eine berechtigte nationale Lizenz kann vorübergehenden Funkbetrieb in anderen teilnehmenden Ländern nach deren Regeln erlauben; sie ersetzt keine Lizenz für Ansässige. Die Lizenzklasse muss berechtigt sein. [4] [5]

Quellen

  1. Bundesnetzagentur
  2. Deutscher Amateur-Radio-Club (DARC)
  3. IARU
  4. CEPT
  5. CEPT T/R 61-01
  6. CEPT T/R 61-01
  7. www.recht.bund.de
  8. www.bundesnetzagentur.de
  9. www.gesetze-im-internet.de
  10. www.reddit.com